Willkommen im Vereinsportal
click-TT Mecklenburg-Vorpommern

 

click-TT Mecklenburg-Vorpommern ist das Internetportal des Tischtennis-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Seiten dienen als Kommunikationsplattform und zur Ergebniserfassung für die Vereine, den Verband und seine Untergliederungen.

NEU: nuScore click-TT - mobiler Spielbericht
Wie bereits avisiert, haben wir eine für mobile Endgeräte optimierte Ergebniserfassung-App entwickeln lassen. Diese ist nun fertig und steht zur sofortigen Nutzung zur Verfügung. Sie ist über folgenden LINK zu erreichen . Eine kleine Anleitung, wie Sie sich für diese App ein Icon auf den Screen Ihres Smartphones legen können, finden Sie HIER. Die bestehenden Zugriffsdaten für alle Personen mit Ergebniserfassungsrechten können selbstverständlich auch für diese App genutzt werden. Für etwaige Verbesserungsvorschläge, Fehler etc. bitten wir um eine Info an die Verbandsgeschäftsstelle.

Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

Öffentlicher Bereich

  • Spielklasseneinteilung, Spielpläne und Tabellen
  • Mannschaftsmeldungen, Bilanzen und Staffelranglisten
  • Wechselliste, Liste der SBE, Q-TTR-Liste
  • Wettkampfarchiv
  • Vereinssuche im Bereich des TTVMV
  • Turnierkalender

Vereinsbereich (passwortgeschützt)

  • Vereinsmeldung, Terminmeldung, Mannschaftsmeldung (bitte Termine beachten)
  • Ergebniserfassung (Spielergebnisse, Spielberichte)
  • Pflege von Vereins- und Mitgliederdaten
  • Spielberechtigungen beantragen, löschen oder wiederaufleben lassen
  • Spielberechtigungen für den Erwachsenensport beantragen (bitte Fristen beachten)
  • Wechsel beantragen (bitte Fristen beachten)
  • Downloadbereich

Wir empfehlen für click-TT einen gängigen Browser neuerer Generation und eine Bildschirmauflösung von mindestens 1024 x 768 Pixeln. JavaScript muss für vollen Funktionsumfang aktiviert sein.

Das automatisierte Auslesen (Parsen) der click-TT-Datenbank ist ebenso wie jede andere optische Aufbereitung/Weiterverarbeitung/Modifizierung der Daten, die in click-TT veröffentlicht sind, nicht gestattet! Ausgenommen hiervon sind die Partner, mit denen der TTVMV spezielle Vereinbarungen geschlossen hat.